7#JYC VfVfVfLV8WWXPXPXP X\XlXXXxXPY Y8Yz*YVYzYQ)YzYzYYzYzYzYzYzYz Martin Kubli Juni 94 Rtschistr. 29 8037 Zrich Tel. 363 35 57 2.Semester Uebungen zur Rechtsgeschichte (Prof. C. Soliva) Fallbearbeitung INHALTSVERZEICHNIS A. Text S. 3 B. Interpretation S. 5 1. Zusammenfassung S. 5 2.Formale Bestimmung S. 5 2.1. Textgattung S. 5 2.2. Autor S. 6 2.2.1. Werk S. 7 2.3. Adressatenkreis S. 8 2.4. Sprache, Stil S. 8 3. Materielle Aussage S. 8 4. Historischer Hintergrund S. 9 5. Fazit und Gegenwartsbezug S.10 C. Anhang S.11 -Verwendete Literatur S.11 -Unterschrift S.12 A.Text Aus: Charles de Montesquieu: Perserbriefe (Freie Uebertragung) Achtzigster Brief Usbek an Rhedi in Venedig Seitdem ich in Europa bin, mein lieber Rhedi, habe ich mancherlei Regierungen gesehen. Hier ist es nicht wie in Asien, wo berall die gleichen politischen Regeln gelten. Ich habe mich immer wieder gefragt, welche Regierungsform die vernnftigste ist. Mir scheint, die vollkommenste ist die, die ihr Ziel mit dem geringsten Aufwand erreicht; demnach wre der beste Staatsmann der, der die Menschen so regiert, wie es ihren natrlichen Neigungen entspricht. Ist das Volk unter einer milden Regierung ebenso gehorsam wie unter einer strengen, so ist die erstere vorzuziehen, weil sie vernnftiger ist, whrend Strenge unvernnftig wre. Du musst nicht meinen, lieber Rhedi, dass es an den strengeren Strafen liegt, wenn man den Gesetzen gehorcht. In Lndern wo die Strafen milder sind, frchtet man sie genauso wie in den Lndern, wo sie tyrannisch und grausam sind. Ob eine Regierung mild oder streng ist, gestraft wird stets in Abstufungen: ein grsseres Verbrechen wird mit einer grsseren Strafe geshnt. Die Phantasie passt sich von selbst den Gepflogenheiten des Landes an, in dem man lebt: Acht Tage Arrest schrecken einen an die sanften Sitten seines Landes gewohnten Europers ebenso wie der Verlust eines Armes einen Asiaten. Eine bestimmte Stufe der Furcht heftet sich an die entsprechende Stufe der Strafe, und jeder empfindet sie dementsprechend: die Angst der Aechtung bringt einen Franzosen, der bestraft wird, zur Verzweiflung, whrend sie einen Trken nicht einmal um eine Viertelstunde Schlaf brchte. Uebrigens habe ich nicht den Eindruck, dass Polizei, Gerechtigkeit und Billigkeit in der Trkei, in Persien oder beim Mogul besser gehandhabt wrden als in der Republik von Holland oder von Venedig, ja, als in England. Ich glaube nicht, dass man im Orient weniger Verbrechen begeht und dass die Menschen dort, von der Strenge des Gesetzes eingeschchtert, dem Gesetz besser gehorchen. Ich erblicke, im Gegenteil, in dieser Strenge einen Quell der Ungerechtigkeit und der Unordnung. Ich finde sogar, dass die Frsten dort weniger Herren ihrer Untertanen sind, obwohl sie doch das Gesetz verkrpern. Herrscht Strenge, gibt es auch immer aufstndische Bewegungen, wo dann keiner das Sagen hat. Ist die Autoritt aber einmal ausser Kraft, vermag keiner sie so leicht wieder herzustellen: kann man auf Straflosigkeit nicht hoffen, wird die Unordnung noch grsser und schlimmer; kleine Revolten gibt es in solchen Staaten nicht, denn der Schritt vom Murren zum Aufruhr ist immer gleich getan: grosse Ereignisse bedrfen da keiner grossen Ursachen, im Gegenteil, der kleinste Zufall fhrt eine grosse Umwlzung herbei, die fr die, die sie provoziert haben, oft ebenso unvorhergesehen kommt wie fr die, auf deren Kosten sie geht. Als Osman, der Herrscher der Trken, abgesetzt wurde, hatte keiner derjenigen, die das bewirkten ein Attentat im Sinn: sie flehten nur untertnigst in irgendeiner Sache um Gerechtigkeit. Da ertnte, man weiss nicht von wem, ein Ruf aus der Menge: Mustapha wurde gerufen - und schon wurde Mustapha Herrscher der Trken. Zu Paris, am 2. des Rehiab-Mondes, 1, 1715. B.Interpretation 1.Zusammenfassung Im achtzigsten von Montesquieus Perserbriefen schreibt Usbek an Rhedi in Venedig. Im ersten Teil schreibt Usbek von verschiedenen Regierungsformen. Er kommt zum Schluss, dass diejenige die vernnftigste sei, die den Menschen seinen natrlichen Neigungen entsprechend regiere, da sie ihr Ziel mit dem geringsten Aufwand erreiche. Weiter schreibt er, dass nicht das Strafmass, sondern vielmehr die Abstufung der Strafen, fr die Befolgung der Gesetze massgebend sei. Usbek vergleicht strenge,asiatische Strafen mit milderen aus England und Holland. Er glaubt nicht, dass in Asien weniger Verbrechen begangen werden als in Europa. Usbek sieht in der Strenge "ein Quell der Ungerechtigkeit und der Unordnung", da diese aufstndische Bewegungen zur Folge habe, welche die Autoritt gefhrden und ein politisches Chaos verursachen, das dann von keiner der beiden Parteien mehr kontrolliert werden knne.Zur Untermauerung seiner These verweist Usbek am Schluss des Textes auf die Machtbernahme Mustaphas in der Trkei. Datiert ist der Brief "am 2. des Rehiab-Mondes,1,1715", in Paris. 2.Formale Bestimmung 2.1.Textgattung Beim vorliegenden Text handelt es sich um den achztigsten von Montesquieus Perserbriefen (lttres persanes). Die Perserbriefe stellen einen Roman in Briefform dar, (insgesamt 161 Briefe), bestehend aus den Korrespondenz zweier vornehmer, persischer Frankreich-Reisender (Usbek und Rica), welche ihre Freunde und Angehrigen ber die gesellschaftlichen, politischen und religisen Zustnde in Frankreich informieren. Montesquieus Perserbriefe sind ein satirisches Werk. "Das ganze war eine glnzende und vernichtende Satire auf den staatliche Absolutismus, die kirchliche Intoleranz und die allgemeine Lockerung der Sitten, wie sie damals in Frankreich herrschten. Hinter Scherz und Spott verbarg sich ein radikaler Angriff auf Frankreichs Gesellschaftsordnung." Neben beissendem Spott und Ironie legen Usbek und Rica auch immer wieder grosse Naivitt an den Tag. Diese Naivitt wird vielerorts als Anspielung Montesquieus auf seine provinzielle Herkunft gedeutet. Die Perserbriefe sind ein literarisches und kein wissenschaftliches Werk. Dies erklrt "das Fehlen von Logik und Kontinuitt, sowie die mentale Entwicklung der Akteure, die manchmal verwirrend ist." 2.2. Autor Charles Louis de Secondat, Baron de la Brde et de Montesquieu, geboren am 18.1.1689 in Bordeaux, gestorben am 10.2. 1755 in Paris, war Enkel und Neffe von Rten und Prsidenten des Parlaments von Bordeaux. Montesquieu erhielt 1708 das juristische Lizenziat und wurde als Rat ins Parlament von Bordeaux aufgenommen. Diesem gehrte er 1714-1726, nacheinander in den Funktionen von Rat und Prsidenten, an. 1728 erfolgte seine Aufnahme an die Acadmie Franaise. Von 1728 an bereiste Montesquieu whrend zweier Jahre fast alle Lnder Europas und kam schliesslich nach England, wo er whrend weiteren zwei Jahren die politischen und gesellschaftlichen Einrichtungen studierte. Die englischen Verfassungszustnde bestrkten ihn in seiner Ablehnung des absolutistischen Regimes, "das er fortan den Despotismus nannte." Montesquieu gilt als Vertreter des rationalen (oder relativen) Naturrechts,welches, im Gegensatz zum absoluten Naturrechtes von Hugo Grotius (1583-1645), die historischen und kulturellen Unterschiede verschiedener Vlker bercksichtigt. Neben Voltaire und Rousseau gilt Montesquieu als einer der wichtigsten Aufklrer und als Wegbereiter der Franzsischen Revolution. Montesquieu hatte starken Einfluss auf die Entwicklung des Strafrechtes in der Aufklrung. 2.2.1Werk Montesquieus Hauptwerk ist die staatstheoretische Abhandlung "De l'sprit des lois", welche 1748 in Genf erstmals erschien. Hauptelemente von "de l'sprit des lois": -Die Freiheit:" Die Freiheit besteht hauptschlich darin, dass man nicht gezwungen werden kann, etwas zu tun, was das Gesetz nicht befiehlt; und man ist in diesem Zustand nur, weil man von brgerlichen Gesetzen regiert wird: wir sind also frei, weil wir unter brgerlichen Gesetzen leben." -Die Gesetze, welche sich fr jedes Volk aus seiner sozialen und politischen Kultur ergeben (relatives Naturrecht, siehe auch 2.2. und 3.) -Die Gewaltenteilung: Hier bernimmt Montesquieu weitgehend die Theorie der Gewaltenteilung von John Lockes Staatstheorie, in welcher es nebeneinander zwei Gewalten gibt: den Frsten als Inhaber der Exekutivgewalt und das Parlament als Legislative. Diesen beiden Gewalten stellt Montesquieu die Judikative zur Seite, "deren richterliche Unabhngigkeit gegenber jenen beiden Gewalten gewahrt werde. Geschieht das nicht, so ist Despotie und Vernichtung der Freiheit die unausbleibliche Folge." -Die Staatsformen: Montesquieu unterscheidet drei Staatsformen. "Grundprinzip despotisch regierter Staaten ist die "Furcht", das der Republiken ist die Tugend, das der Monarchien die Ehre." Lttres persanes (Perserbriefe,siehe 2.1.) Satirisches Werk, erstmals 1721 anonym in Paris erschienen. In diesem Werk nahm Montesquieu viele Gedanken und Theorien, welche er spter in "De l'sprit des lois" wissenschaftlich darlegte, vorweg. Neben den "lttres persanes" und "De l'sprit des lois", welche ich fr rechtshistorisch relevant erachte, verfasste Montesquieu zahlreiche Abhandlungen,Texte und Essays auf verschiedenen Gebieten der Wissenschaft. So zum Beispiel das geschichtsphilosophische Werk "Considrations sur les causes de la grandeur des Romains et leur dcadance", welches 1734 erschien. Montesquieu befasste sich auch mit Biologie, Physik, dem Weinbau,etc. 2.3.Adressatenkreis Montesquieu schrieb die lttres persanes fr die Intellektuellen und die Leute an den Knigshusern in Frankreich sowie auch im brigen Europa. Dabei kam ihm zugute, dass franzsisch im 17. und 18. Jahrhundert die Sprache der gebildeten Schichten und der Hfe war. 2.4.Sprache, Stil Die "lttres persanes" sind in gut verstndlicher, franzsischer Sprache geschrieben. Montesquieu bediente sich eines knappen, przisen Stils mit einfacher Syntax, und er vermied weitschweifige Ausfhrungen. Witz und Pointen ergeben sich oft aus der gekonnten Darstellung von Widersprchen. Dieser einfache Stil verleiht auch Passagen mit eher wissenschaftlichen Themen eine leserfreundliche Flssigkeit. Dass der Leser seine bekannte Umgebung aus der Perspektive eines Angehrigen einer anderen Kultur vorgesetzt bekommt, fhrt zu einer gewissen Distanz gegenber Dingen, die er bis dahin als natrlich oder selbstverstndlich angesehen hat. Auch aus heutiger Sicht sind die Perserbriefe durchaus unterhaltsam und interessant. Die Form des Briefromans, hat den Vorteil, dass der Leser nicht das ganze Werk zu lesen braucht, um etwas zu verstehen. Montesquieu whlte die Romanform, weil sie es ihm ermglichte, Moralisches, Philosophisches und Politisches zu verbinden. Der orientalische Rahmen, den Montesquieu seinem Werk verlieh, entsprach zu jener Zeit einer Modestrmung. So schrieb Pierre Bayle schon 1707 in seinem Historisch-Kritischen Lexikon:"Ein Bericht ber das Abendland aus der Sicht eines Japaners oder Chinesen, der mehrere Jahre lang in den grossen Stdten Europas gelebt htte, wre eine interessante Sache..." 3. Materielle Aussage Im ersten Teil des Textes stellt Montesquieu fest, dass nicht in jedem Land die gleiche Staatsform herrsche. Dies im Gegensatz zu Asien, wo diese "politischen Regeln" einheitlich seien. Nach Montesquieus Ansicht ist diejenige Staatsform die sinnvollste, die die Menschen ihrer Natur entsprechend regiert und so ihr Staatsziel mit dem geringsten Aufwand erreicht. Eine milde Regierungsform, die ihr Ziel erreicht, ist demnach einer strengeren vorzuziehen, da die strengere nicht notwendig und somit unvernnftig wre. Montesquieu fhrt aus, dass strengere Strafen nicht zu einer besseren Befolgung der Gesetze fhren. Nicht das Strafmass fr ein Delikt, sondern die Abstufung in der Bestrafung verschieden schwerer Delikte, fhrt zu Respekt vor den Gesetzen, da sich eine bestimmte Stufe der Furcht an die entsprechende Stufe der Strafe heftet. Montesquieu schreibt, dass das Rechtssystem in strengen Lndern (Orient) nicht besser funktioniere, und dass dort nicht weniger Verbrechen begangen wrden, als in Lndern mit milderen Gesetzen(Holland, England), da sich das menschliche Empfinden stets an die lokalen Umstnde anpasst. Zu grosse Strenge empfindet Montesquieu als kontraproduktiv, da sie verrohend und abstumpfend wirkt. Er erkennt hier das Prinzip der Reizschwelle. Am Schluss kommt Montesquieu auf Opposition als zwingende Folge der Strenge zu sprechen. Er fhrt aus, dass in zu strengen Staaten die kleinste Revolte zur Revolution ausartet, denn da nicht auf Milde gehofft werden kann, sind die Aufstndischen bereit, zum ussersten zu gehen. Solche Aufstnde arten in Anarchie aus und sind weder von dejenigen, die sie provoziert haben, noch von denen, gegen die sie sich richten kontrollierbar. Daraus ergibt sich, dass die zu strenge Fhrung eines Landes weder fr den einzelnen, noch fr den Staat einen Nutzen hat, im Gegenteil, sie ist usserst unvernnftig. All diese Gedanken zeigen, dass Montesquieu den Menschen als Vernunftwesen betrachtet. 4. Historischer Hintergrund Nach der Durchsetzung des Rationalismus durch Bayle, Newton und Descartes im Bereiche der Naturwissenschaften und dem damit verbundenen Autorittsverlust der Kirche breitete sich die neue Geisteshaltung, welche einzig die Vernunft als das Mass aller Dinge akzeptierte, auf alle Lebensgebiete aus. Alles, was nicht mit der Vernunftmssigkeit zu begrnden war, galt fortan als Aberglaube oder Irrtum und wurde verworfen. Im 17. Jahrhundert setzte sich der Rationalismus auf dem Gebiet der Jurisprudenz und mit ihm die Skularisierung des Strafrechts durch. Verbrechen wurden von da an nicht mehr als Snden im religisen Sinn, sondern, rein rational, als Verletzungen der Rechte anderer angesehen. Hugo Grotius schrieb 1625 in seinem Werk "De Iure Belli ac Pacis": "Die Strafe ist ein Uebel, das man erdulden muss, weil man ein Uebel zugefgt hat."Nicht nur die Straftat, sondern auch die Strafe wurde von nun an rational begrndet. Der bis anhin bedeutende Strafzweck der Shne fiel weg, da die Strafe das Verbrechen nicht rckgngig macht und die Rache auch nicht mit der Vernunft zu begrnden ist. Fortan wurde die Strafe durch ihren Nutzen fr den Staat, und den einzelnen begrndet. Anstelle der fr den Staat uninteressanten Vergeltung, trat nun ein Strafzweck mit Nutzen fr die Allgemeinheit: die Prvention, das heisst, die Strafe, die durch ihre abschreckende Wirkung, zuknftig Straftaten verhindert. Den Gedanken der Prvention entwickelte bereits Hugo Grotius in seinem "de Iure Belli ac Pacis"(1625). Fr den Bestraften liegt der Nutzen in der Besserung, die er durch die Strafe erfhrt. Ein weiteres wichtiges Element in der Strafrechtsentwicklung der Aufklrung ist die Verhltnismssigkeit zwischen Verbrechen und Strafe.Montesquieu legte in seinem "de l'sprit des lois" dar, dass Strafen nur dann sinnvoll sind, wenn sie in einer angemessenen Proportionalitt zu den Delikten stehen, denn ungerechte Strafen knnen keine Ungerechtigkeiten verhindern.Brutale Strafen, Folter und Inquisition erfuhren, da man sie als unvernnftig und kontraproduktiv erachtete, eine starke Ablehnung. Diese Gedanken fhrten dazu, dass das Strafrecht in der Periode der Aufklrung auch stark humanisiert wurde 5. Fazit und Gegenwartsbezug Die Durchsetzung des Vernunftgedankens bedeutete das Ende der oft sehr willkrlichen Rechtsprechung des Absolutismus. Das Vernunftrecht und die aufklrerischen Gedanken von Humanitt und Proportionalitt zwischen Verbrechen und Strafe waren ein bedeutender, historischer Schritt auf dem Weg zum modernen Rechtsstaat. Eine direkte Folge der Aufklrung war die Formulierung der Menschenrechte in Nord-Amerika und in Frankreich. Auch die -fr uns heute selbstverstndliche- Gewaltenteilung ist eine Errungenschaft der Aufklrung. Leider sind die Aufklrerischen Forderungen auch heute nicht auf der ganzen Welt Wirklichkeit. Das zeigen Berichte von Amnesty International und hnlichen Organisationen immer wieder auf. Heute wie damals geschehen die Menschenrechtsverletzungen vor allem in den absolutistisch gefhrten Staaten. (Montesquieu sprach vom Despotismus, heute verwendet man Worte wie Diktatur und Bananenrepublik.) Auch die Argumente der Menschen , die fr die Abschaffung der Todesstrafe eintreten, (heute vor allem in den USA aktuell), stammen aus der Zeit der Aufklrung. C.Anhang Verwendete Literatur -Hans Joachim Strig, Kleine Weltgeschichte der Philosophie (14. A.Stuttgart 1988) -Louis Desgraves, Montesquieu (Frankfurt 1992) -Ernst Reibstein, Volkssouvernitt und Freiheitsrechte, Band II (Freiburg/Mnchen 1972) -Kindlers neues Literaturlexikon (Mnchen 1990) -Joseph Boesch, WELTGESCHICHTE 2 Von der Aufklrung bis zur Gegenwart (Zrich/Wiesbaden 1989) -Charles de Montesquieu, De l'sprit des lois -Charles de Montesquieu, Perserbriefe, aus dem franzsischen Uebertragen von Jrgen von Stackelberg (Frankfurt 1988) -Clausdieter Schott, Materialien zur Rechtsgeschichte 1, Vorlesungsgrundriss: schweizerische und deutsche Rechtsgeschichte (Zrich 1993) Zrich, den 10.Juni 1994 Hans J. Strig, Kleine Weltgeschichte der Philosophie (14. A. Stuttgart 1988) 363 Louis Desgraves, Montesquieu (Frankfurt 1992) 102 Alle Angaben aus: Ernst Reibstein, Volkssouvernitt und Freiheitsrechte, Band II (Freiburg/Mnchen 1972) 161/162, sowie Louis Desgraves, Montesquieu (Frankfurt 1992) 420-426 Ernst Reibstein, Volkssouvernitt und Freiheitsrechte, Band II (Freiburg/Mnchen 1972) 162 "Das Parlament ist eine Krperschaft von Richtern, die ber ihre rechtsprechende Funktion,..., weit hinausgeht, indem sie sich als die berufene Vertretung des nationalen Gewissens betrachtet, sich zugleich aber als Schpfung der kniglichen Gewalt bezeichnet... Das Parlament hlt die unvermeidliche Tendenz, die das Knigtum zum Absolutismus treibt in Grenzen. Es erfllt die Aufgabe einer Opposition." Ernst Reibstein, Volkssouvernitt und Freiheitsrechte, Band II, 162 Ernst Reibstein, Volkssouvernitt und Freiheitsrechte, BandII, 155/156 Zitiert Montesquieu, De l'sprit des lois, Kapitel XXVI,20. Hans J. Strig, Kleine Weltgeschichte der Philosophie (14.A. Stuttgart 1988) 364 Kindlers neues Literaturlexikon (Mnchen 1990)  Louis Desgraves, Montesquieu (Frankfurt 1992) Clausdieter Schott, Materialien zur Rechtsgeschichte 1,Vorlesungsgrundriss: schweizerische und deutsche Rechtsgeschichte, (Zrich 1993) 27 Clausdieter Schott, Materialien zur Rechtsgeschichte 1, Vorlesungsgrundriss: schweizerische und deutsche Rechtsgeschichte, (Zrich 1993) 26 Charles Montesquieu, De l'sprit des lois,(Genf 1748) liv.VI. chap.XVI. ux{|ـ "%'*29>BCJQV\chmvv~  #&),3:CJRZbehlostxz} 8@\e#7,<Xhq`quqrt~MNO~- R S T"""#####&3&6&:&J'T'X'f+/+0,,,1114^4a Z! 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